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Blog zum Verfahren der WEKO: 32-0178

21.1.2010

17.7.2008

22.5.2008

32-0178: Antrag des Sekretariats der Wettbewerbskommission in Sachen "Publikation von Arzneimittelinformation" - Einladung zur Stellungnahme bis am 18.6.2008. Attach:Einladung_Stellungnahme_WEKO_21.5.08_ocr_web.pdf

18.2.2008

Der Bundesgerichtsentscheid trifft ein.

8.6.2007

Eingabe an das Sekretariat der Wettbewerbskommission: Buchpublikationspflicht

22.3.2007

Eingabe an Sekretariat der Wettbewerbskommission. Was sind amtlich geforderte Rohdaten?

19.3.2007

17.8.2006

Gespräch mit der WEKO betreffend der Zusammenarbeit eines Generikaherstellers (und Konzern) mit der Documed AG und den damit verbundenen Rabatten.

20.1.2006:

Erweiterung des Verfahrens auf E-mediat abgelehnt. Attach:Antwort_WEKO_20.1.2006.pdf

24.11.2005:

Unsere Antworten zum Fragebogen der WEKO. Attach:Antworten_WEKO_Fragebogen_19.9.2005.pdf

2.11.2005:

Nachdem die WEKO die erste Version vom Schlussbericht wieder eingezogen hat folgt hiermit die bereinigte Fassung. Attach:Bereinigte_Fassung_Schlussbericht_WEKO_Documed_AG.pdf

13.10.2005:

Fragebogen der WEKO an ywesee: Attach:Fragebogen_WEKO.pdf

3.10.2005:

Eine weitere Offerte zum Druck des Schweizerischen Arzneimittelkompendiums von LegoPrint aus Trient.

16.9.2005:

1) Wir lesen mit Genuss das Schreiben der Herren Prof. Dr. Gerhard Schmid (Professor an der Universität Basel) und Dr. Felix Uhlmann (Lehrbeauftragter an der Universität Basel). Das Schreiben umfasst 27 Seiten und auf Seite 7 schreiben sie wie folgt: Attach:Zulaessigkeit-der-Taetigkeit-von-Swissmedic-im-Bereich-des-Schweizerischen-Arzneimittelkompendiums.pdf

15. Im vorliegenden Fall ist nicht damit zu rechnen, dass die Tätigkeit der Documed direkt verboten wird. Zieht aber die Swissmedic in Betracht, die Fach- und Patienteninformationen mittelfristig selber zu publizieren (Swissmedic Journal 1/2004, S. 24), so zeichnet sich diesbezüglich eine indirekte Monopolisierung ab: Zulassungsinhaberinnen würden etwa im Rahmen der Zulassungsverfügung verpflichtet, ihre Information durch Swissmedic publizieren zu lassen. Aufgrund einer solchen Monopolisierung würde jede weitere Betätigung von Documed in ihrem Kerngeschäft, der Veröffentlichung der Arzneimittelkompendiums, verunmöglicht.

Frage: Wieviel hat die Documed wohl für dieses "Ablenkmanöver" bezahlt? Es scheint, dass die Documed versucht ihr vergangenes Recht auf ein veraltetes Monopol zu verteidigen mittels einem teuren Gutachten. Wenn die Swissmedic mittels einer WTO-Ausschreibung ermöglicht, die Kosten für die Publikation vom Arzneimittelkompendium zu halbieren oder noch weiter zu senken, spricht alleine die dadurch entstehende Senkung der Gesundheitskosten für eine WTO-Ausschreibung. Selbstverständlich ist die Documed AG auch herzlich eingeladen am Wettbewerb zur Senkung der Gesundheitskosten teilzunehmen.

2) Was sind die Kosten der Documed AG nur für die Buchpublikation? ywesee hat Ende 2003 eine Offerte der NZZ Fretz AG erstellen lassen und dabei hat sich herausgestellt, dass die Buchpublikation insgesamt auf ca. CHF 900'000.- kommt, inkl. Versand an 34'000 Ärzte. ywesee ist der Meinung, dass bei Offerten aus dem Ausland (z.B. Italien) dieser Preis noch halbiert werden kann. Attach:Offerte-NZZ-Fretz-AG-7.11.2004.pdf - Ergo, die Swissmedic muss eine WTO-Ausschreibung machen oder die Pseudobuchpublikationspflicht klar und deutlich aufheben. Alles andere ist Protektionismus. ====

12.9.2005:

ywesee fordert von der Weko, dass die Buchpublikationspflicht für das Arzneimittelkompendium aufgehoben wird. Ansonsten wird es niemals einen sauberen Wettbewerb rund um die Arzneimittelinformation geben. Man weisst uns darauf hin, dass die Documed AG nicht kostenpflichtig ist. Darauf können wir nur Antworten: Wenn wir das Monopol der Documed AG besitzen würden, dann wäre unsere Seite auch "kostenlos" (wobei man dann merkt, dass die Seite der Documed AG eben genau _nicht_ kostenlos ist).

8.9.2005:

Das Protokoll der KoKo-Sitzung befindet sich nicht im Aktenverzeichnis der WEKO. Es liegt offenbar unter den vielen Mails die wir der WEKO gesendet haben.

3.9.2005:

Liebes Sekreatriat, die Documed/Galenica hat unserer Meinung nach den Hang zur Quersubvention und bietet grossen Kunden zum Teil massiv tiefere Preise für die Publikation der Patienteninformation an. Die Documed kann es sich leisten grossen Kunden mit interessanten Lockangeboten wie z.B. Ihren Apothekenketten ein Angebot zu unterbreiten, dass fast unwiederstehlich ist und wo es für uns unmöglich ist mitzuhalten weil wir keine Apothekenketten besitzen. Für Pharmafirmen kann es von grosser Bedeutung sein, wenn ein Produkt in einer Apotheke an einem guten Ort plaziert wird. Eine solche Dienstleistung hat aber meiner Meinung nach wenig mit der Publikation der Patienteninformation zu tun. Zudem gibt die Documed Ihre Publikationspreise für die Fi und Pi nicht auf Ihrer Website bekannt, was es für uns sehr schwierig macht Konkurrenzofferten zu erstellen.

2.9.2005:

Telefongespräch mit dem Sekretariat. Mutationen an den Fachinformationen werden nicht nur von der Documed gemacht sondern können von einer beliebigen Firma gemacht werden. Mutationen an den Patienteninformationen werden häufiger direkt von der Pharmafirma selber gemacht weil keine Buchpublikationspflicht besteht. Die Buchpublikationspflicht ist meiner Meinung nach ein zentraler Bestandteil vom Monopol der Documed AG. Des Weiteren gilt auch festzuhalten, dass es wichtig ist zu unterscheiden zwischen der Publikationspflicht und dem freiwilligen Mutationsauftrag einer Pharmafirma an die Documed AG.

1.9.2005:

Telefongespräch mit dem Sekretariat. Ich mache Sie darauf aufmerksam was für mich Rohdaten sind. Rohdaten sind Daten welche per Gesetz gefordert sind. Bei den Fachinformationen im Speziellen, darf nach der Approbierung durch die Swissmedic keine Änderung mehr am Fachinformationstext vorgenommen werden. Sämtliche Änderungen welche die Documed im Auftrag der Pharmafirma an den Fachinformationen vornimmt, geschehen vor der offiziellen Zulassung des Medikaments. Wir sind an den Rohdaten interessiert, welche den Stempel "approbiert" von der Swissmedic tragen. Wir sind nicht an den mutierten Daten der Documed interessiert, welche nie von der Swissmedic approbiert wurden. Mail an Herr Dozio. Wichtig ist auch, dass Rohdaten im Maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt werden (XML - ExtensibleMarkupLanguage, CSV - CommaSeparatedValue-File, Flatfile). Das Sekretariat sagt mir auch, dass ich die wichtigen Begriffe wie Parsen, MaschinenlesbaresFormat, ProprietaererStandard, etc erklären müsse.
Es gibt in der Schweiz mehrere Firmen, welche Registrationen durchführen und die Fachinformation im Auftrag der Pharmafirma auf Fehler hin überprüfen. Ein weiteres Beispiel neben der Documed AG ist das Büro Maras in Zug.

4.8.2005:

Liebes Sekretariat, mit der Publikationspflicht der Fachinformationen in Buchform hat die Documed AG ein schweres Monopol für das es nie Konkurrenz geben wird, falls die Buchpublikationspflicht nicht aufgehoben wird. Nur im Bereich der Publikation der Patienteninformation Wettbewerb zu schaffen, heisst dem "grossen Monopol der Documed AG" immer noch freien Lauf zu lassen. Des weiteren scheint es mir wichtig Sie darauf hinzweisen, dass die Dienstleistungen der Documed AG (FI-Publikation) und der E-mediat AG (Pharmavista.net) allesamt kostenpflichtig sind und die elektronische Publikation der FI auf dem Internet durch die Documed AG überhaupt nicht kostenlos ist. Die Documed AG generiert nämlich einen massiven Monopolumsatz mit der Buchpublikationspflicht und kann sich nur darum die Publikation auf dem Internet leisten. Der Wettbewerb wird bei diesem politischen Spiel einfach links liegen gelassen. Die E-mediat AG und die Documed AG hebeln in ihrem geschickten politischen Spiel einfach den Markt für Informationsdienstleistungen im CH-Gesundheitswesen aus. Ihr Spiel ist einfach und alteingesessen. Sie geniessen die Schutzherrschaft vom Staat. Dann denken sie, dass Ihnen niemand mehr auf die Finger schaut, weil sie ja die Schutzherrschaft vom Staat geniessen und somit "fast selber wieder Staat" sind. Die E-mediat versucht wiederum genau das Gleiche Spiel mit den Medwin-Datenbanken (die sie urheberrechtlich schützen will aber offiziell auf dem Betäubungsmittelgesetz aufbauen ;).

27.7.2005:

Das Sekretariat bittet mich das Schreiben zum Schlussbericht der Vorabklärung vom Internet zu nehmen, weil es Geschäftsgeheimnisse der Documed AG enthält. Mir ist nicht ganz klar was die Geschäftsgheimnisse sind. Vielleicht ist es der Umsatz der Documed AG. Diesen sollte man jedoch aus irgendeinem Geschäftsbericht entnehmen können. Zudem kann man ihn auch aus der Anzahl publizierter FI's errechnen. Anbei das Schreiben zur Bestätigung, Attach:Keine_Kopien_gemacht.pdf - Diese Meldung darf ich Ihr per Mail kommunizieren ;)

25.7.2005:

Das Sekretariat hat mich heute gebeten sie nicht mit Emails zu überschwemmen. Dementsprechend werde ich Ihr keine Mails mehr senden sondern meine Anliegen zum Thema 32-0178 direkt hier festhalten.

Weitere Dokumente zu Documed/Galenica vs ywesee.
Link zum Antrag auf Erweiterung der Untersuchung.

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