Date: Thu, 22 Mar 2007 10:28:29 +0100 From: "Zeno R.R. Davatz" Subject: Eingabe an Sekretariat der Wettbewerbskommission vom 22.3.2007, Version 1.0: Nachtrag Akteneinsicht - task: /weko/32-1078 Sehr geehrter Herr Dozio Sehr geehrte Frau Majstorovic Ich habe noch folgende Nachträge zur Akteneinsicht von http://www.ywesee.com/uploads/Main/akteneinsicht_weko_web.pdf 1. Ab Seite 14: Die WEKO muss klar definieren was Sie unter Rohdaten versteht. Die ywesee GmbH versteht unter dem Begriff "Rohdaten" diejenigen Daten, welche von der Swissmedic im Rahmen der Zulassungsverfügung approbiert wurden und an denen ohne Zustimmung der Swissmedic nichts mehr geändert werden kann. Die Documed versteht unter "Rohdaten" diejenigen Daten welche ihnen die Pharmafirmen zum Übersezten oder Korrekturlesen geben. Diese Daten sind unserer Meinung nach keine "offiziell approbierten Rohdaten" sondern betreffen rein das Geschäftsverhältnis zwischen der Documed AG und der Pharmafirma (in diesen Bereich fallen auch die Pseudofachinformationen). An diesen Daten ist ODDB.org nicht interessiert. 2. Ab Seite 16 und 17: Der durch die WEKO dargestellte Ablauf ist 100% korrekt. Die Documed AG weicht der Frage der WEKO aus. 3. Ab Seite 17, Frage 3: Die Documed ist im Grunde genommen ein Übersetzungsbüro und eine Korrekurlesestelle für die Pharmafirmen. Diese Dienstleistung wird auch in Rechnung gestellt. Gleichzeitig wird diese Dienstleistung zur Zeit aber mit der Publikation der Fi in Buchform vermischt (Dienstleistungs-Bundling). Diese Vermischung von zwei unterschiedlichen Dienstleistungen macht das ganz weniger übersichtlich und regt zu Machtmissbrauch an. 4. Ab Seite 19, 4.: Die Frage ist unpräzis gestellt. Wie die Pharmafirmen die Dokumente bei der Documed einreichen spielt keine Rolle. Diese Dienstleistung wird von der Pharmafirma separat entschädigt. Die WEKO muss zwischen den Übersetzungs- und Korrekturlesedienstleistungen und der Publikationsdienstleistung der Documed AG unterscheiden. Das sind zwei völlig getrennte Geschäftsprozesse. Dazwischen liegt die Swissmedic, welche als Behörde die Texte überprüfen und genehmigen muss (siehe Mail von Herr Balsiger). 5. Seite 25, Frage 7: Die Documed AG weicht der Frage nach den "Rohdaten" aus, weil sie den Begriff "Rohdaten" anders definiert. Nehmen wir doch einfach den Begriff "amtlich überprüfte und genehmigte Rohdaten". Die einzelne Fachinfo ist ein amtlich gefordertes, geprüftes und zugelassenes Dokument. Die Documed AG spricht wieder von Ihrem 'Standardprozess'. Es sind aber zwei unterschiedliche Prozesse, zwischen diesen zwei Prozessen liegt die Swissmedic. Ein "Deep-Link" kann nur auf amtlich zugelassene Rohdaten erfolgen. Im Darstellungsformat (HTML-Tags, PDF-Tags, CSS etc) der offiziellen Rohdaten können selbstverständlich sehr grosse Unterschiede auftreten, die Rohdaten sind aber dieselben. Dies ist unter anderem ein Zukunftsmarkt, den die Documed nur für sich alleine zu beanspruchen versucht (vgl. Deep-Link der Documed AG). Ein weiterer Zukunftsmarkt ist die Indexierung und Inhaltliche Strukturierung der amtlich geforderten Rohdaten durch unterschiedliche Software. Die ywesee GmbH behauptet z.B. das wir dies viel besser können als die Documed AG. 6. Seite 27: Die Documed AG sagt es selber, Zitat: "Entscheidend für den redaktionellen Aufwand ist aber in erster Linie die Überprüfung und Überarbeitung eingelieferter Texte." Das sind die Texte, welche noch nicht von Swissmedic angeschaut und überprüft wurden. Die Publikation der amtlich geforderten Rohdaten nach dem Zulassungsprozess ist ein separates, unabhängiges Geschäftsfeld. Das Geschäftsfeld teilt sich auf in die Buchpublikation und die elektronische Publikation. 7. Ab Seite 30: Die "common costs" der Documed AG beziehen sich auf das Korrekturlesen bevor die Texte von der Pharmafirma an die Swissmedic weitergereicht werden. Diese Aufwände dürfen nicht mit dem Publikationsaufwand für das Buch oder im Internet verwechselt werden. Übersetzungs- und Bearbeitungsfirmen für die Fi gibt es einige in der Schweiz. Die Swissmedic führt darüber eine Liste. Die Pseudofachinformationen, welche die Documed AG erstellt sind im Grunde genommen Werbetexte, welche einer Fi entsprechen aber nie von der Swissmedic zugelassen wurden. Die Documed vermischt hier sehr bewusst "offizielle Rohdaten" mit "selber hergestellten Daten ohne jeglichen offiziellen Charakter". Weil sich das Buch zur Zeit nur an Ärzte richtet ist dies halbwegs möglich. Würde sich das Buch an einen Endkonsumenten richten kann eine Pseudofachinformation auch als Werbung betrachtet werden. Dies wiederum kann zu Komplikationen bei der Spezialitätenliste führen weil Werbung für SL-Produkte nicht erlaubt ist. Fazit: Aus der historisch gewachsenen Verflechtung zwischen der Documed AG und der IKS - heute Swissmedic, hat die Documed AG nach wie vor eine marktbeherrschende Stellung. Diese marktbeherrschende Stellung wird von der Buchpublikationspflicht nach wie vor untermauert. Die Documed AG will mit allen Mitteln vom Zukunftsmarkt des elektronischen Daten- und Informationsvertriebs ablenken. Documed AG schenkt diesem Zukunftsmarkt in Ihren Ausführungen absichtlich keine Bedeutung. Dieser Markt wird für die nächsten 100 Jahre von unglaublicher Bedeutung sein. Die ywesee GmbH nennt dies den Markt der "amtlich geforderten Rohdaten". Als Referenzbeispiel sei hier die Telefonbuch Auskunft erwähnt (Fernmeldegesetz), welche seit Anfangs 2007 nicht mehr unter 111 auffindbar ist sondern unter 1818, 1811, etc. Wer schaut heute noch das Telefonbuch an? Genau dies wird im Gesundheitswesen auch passieren für amtlich geforderte Rohdaten. Mit freundlichen Grüssen Zeno Davatz +41 43 540 05 50