SDA-Meldung vom 19.2.2008 ************************* Kein Schutz für Arzneimittel-Kompendium Bundesgericht weist Beschwerde von Documed ab. Lausanne (sda) Die im Arzneimittel-Kompendium enthaltenen Fachinformationen zu Medikamenten dürfen von anderen Anbietern frei kopiert und ins Internet gestellt werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Kompendium-Herausgeberin Documed AG abgewiesen. Das Kompendium enthält die von Swissmedic abgesegneten Fach- und Patienteninformationen (Angaben auf Beipackzettel) zu den in der Schweiz zugelassenen Arzneimitteln. Die zur Abgabe von Medikamenten berechtigten Personen erhalten das Kompendium von der Galenica-Tochter Documed in Buchform gratis. Kein geschütztes Werk Im Internet ist es kostenlos abrufbar. Die Zürcher Firma ywesee GmbH betreibt eine eigene Website, auf der sie sämtliche aus dem Kompendium kopierten Fach- und Patienteninformationen ebenfalls zur Verfügung stellt. Im vergangenen Mai hatte das Zivilgericht Basel-Stadt eine Klage von Documed gegen ywesee abgewiesen. Es war zum Schluss gekommen, dass die integrale Übernahme der Daten aus dem Kompendium weder das Urheberrecht verletze, noch unlauteren Wettbewerb darstelle. Das Kompendium sei einerseits kein geschütztes Werk, andererseits werde die Herausgeberin Documed von den Vertriebsberechtigten der Medikamente entschädigt. Weko-Verfahren hängig Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde der Documed abgewiesen. Der Entscheid der Lausanner Richter liegt erst im Dispositiv vor. Die Begründung steht noch aus. Documed muss 5000 Franken Gerichtskosten und 6000 Franken Parteientschädigung zahlen. Gemäss ywesee-Geschäftsführer Zeno Davatz steht nun fest, dass Firmen zur weiteren Verwendung der Fachinformationen keine Verträge mit der Documed eingehen müssen. Im Zusammenhang mit dem Kompendium ist noch ein Verfahren der Wettbewerbskommission hängig, das klären soll, ob Documed ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. (Dispositiv des Urteils 4A_404/2007 vom 13.2.2008)