Sehr geehrter Herr Medioni Ich habe Ihre Angaben von Herr Andreas Balsiger erhalten. Es geht um folgenden Artikel: http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_121_1/a3.html Die E-mediat AG verwaltet obige Daten basierend auf dem Betäubungsmittelgesetz: http://www.medwin.ch/content/index.htm Weiter macht die E-mediat AG einen Urheberrechtsschutz auf diese Daten geltend: http://www.medwin.ch/content/page-11.asp?ConType=1&Lev=1&PortalId=32&RecordId=9 Dies ist meiner Meinung nach aus zwei Gründen nicht erlaubt. 1. Es handelt sich hier um Daten die amtlich gefordert sind. Amtlich geforderte Verzeichnisse kann man nicht urheberrechtlich schützen. 2. Um überhaupt ein Urheberrecht geltend zu machen muss die Leistung einen schöpferischen Werkcharakter haben. Ich weiss beim besten Willen nicht wo der schöpferische Werkcharakter ist bei einem EAN-Code oder einer PLZ oder einer Telefonnummer oder einem Strassenamen. Unser Anliegen: Wir sind eine Softwarefirma die sich für offene Standards (OpenSource) im Schweizerischen Gesundheitswesen einsetzt. Offene Standards verhindern ein Vendor-Lock-In und bilden für alle beteiligten Parteien eine gerechte Ausgangsbasis. Besten Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüssen aus Zürich. Zeno Davatz PS: Interessanterweise funktioniert der Link zu http://www.refdata.ch gar nicht in diesem Moment?!? -- Mit freundlichen Grüssen / best regards Zeno Davatz Verkauf & Akquisition +41 43 540 05 50 www.ywesee.com > intellectual capital connected > www.oddb.org pub 1024D/D77B920F 2003-06-24 Schl.-Fingerabdruck = 0182 6A3A 541E C198 032B 4A92 0840 EBA0 D77B 920F