Sehr geehrter Herr Bangerter Besten Dank für Ihr Mail. 1.) Ich lese nun mehr oder weniger "zwischen den Zeilen", dass Refdata die "offizielle Datenbank für das Betäubungsmittelgesetz" ist? Wieso schreiben Sie denn genau dort diese Bemerkung nicht hin sondern erwähnen das Betäubungsmittelgesetz nur bei Medwin? Mit "Bemerkung" meine ich Ihre Bemerkung betreffend 'Grundlage für das Betäubungsmittelgesetz' auf Medwin.ch. Diese Bemerkung ist eine wohl sehr wichtige, richtungsweisende Bemerkung für die Zukunft vom CH-Gesundheitswesen. 2. Wieder liegt es an mir Ihre Äusserungen "zwischen den Zeilen" zu interpretieren. Ich bevorzuge Klartext: Wollen Sie damit sagen, dass "kleine Fische" nicht wichtig sind? Wenn ich von beteiligten Parteien sprechen, dann meine ich _alle_ beteiligten Parteien und nicht nur die grossen Fische. Zudem besteht die Mehrheit der Refdata-Datenbank aus kleinen Mitbewerbern im CH-Gesundheistwesen. 3. Wieder muss ich zwischen den Zeilen lesen: Werfen Sie mir vor, dass ich die E-mediat diffamiere? Ja oder Nein? Ich stelle mich klar gegen die Diffamierung. Ich stelle mich ebenso klar gegen Softwarepiraterie und ich stelle mich ebenso klar gegen intransparente Situationen. Ich setze mich ein für offene Standards, eine klare Kommunikation und fairen Wettbewerb. Sie haben mich noch nicht ganz überzeugt wo die Grenze liegt zwischen Refdata.ch und Medwin.ch. Ich schätze Ihre offene Diskussionsbereitschaft sehr und freue mich auf eine saubere, offene, umfassende und unabhängige EAN-Plattform. Mit freundlichen Grüssen vom Sechseläuten aus Zürich Zeno Davatz PS: Hoffentlich knallt der Kopf vom Bög schnell und laut, dann wird der Sommer gut! On Mon, 18 Apr 2005 12:19:46 +0200 "Bangerter Christoph" wrote: > Sehr geehrter Herr Davatz: > > Besten Dank für Ihr neuerliches mail, insbesondere auch für dessen "zivilisierten" Stil > > Was die diversen Hinweise auf medwin betrifft, werden wir der Sache nachgehen, ob allenfalls gewisse Referenzen durch die "Migration" der Angabe der Abgabeberechtigung für Betäubungsmittel durch Aerzte von www.medwin.ch zu www.Refdata.ch noch nicht nachgeführt sind und werden dies ggf in Absprache mit Herrn Medioni ergänzen. > > Zu Ihren "philosophischen Betrachtungen" kann ich lediglich feststellen dass - bei allem Respekt vor unser Aller Anstrengung zur Steigerung der Effizienz in den Informatikprozessen des schweizerischen Gesundheitswesens - dessen Zukunft wohl doch von wichtigeren Partnern und Gegebenheiten bestimmt wird. > > Als Firma steht für e-mediat das Bekenntnis zu offenen Standards, zur Marktwirtschaft und zur Konkurrenz nicht in Frage. Die offenen Punkte liegen vielmehr in der Frage, wo Diffamierung von Mitbewerbern und Softwarepiraterie an den Leistungen Dritter betrieben wird. > > Damit möchte ich die Diskussion gerne beenden. > > Beste Grüsse > > Christoph Bangerter > > > -----Ursprüngliche Nachricht----- > Von: zdavatz [mailto:zdavatz@ywesee.com] > Gesendet: Sonntag, 10. April 2005 19:22 > An: Bangerter Christoph > Cc: laurent.medioni@swissmedic.ch; hay@medinorma.ch > Betreff: Re: AW: http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_121_1/a3.html > > Sehr geehrter Herr Bangerter > > Besten Dank für Ihr Mail. > > Ich schätze Ihre Leistungen für das Schweizerische Gesundheitswesen. Ich > setze mich ein für Konkurrenz und Wettbewerb. Ich schätze auch, dass Sie > sich stark machen für den EAN-Code und eine unabhängige Referenzierung von > Produkten, Personen und Firmen im CH-Gesundheitswesen. > > Was mir nicht ganz klar ist, wieso Sie die Daten von Medwin.ch versuchen > urheberrechtlichlich zu schützuen und im gleichen Atemzug (auf der Website) > auf das Betäubungsmittelgesetz hinweisen, welches wiederum auf die amtliche > Daten-Sammlung hinweist. > > So wie ich Herr Medioni verstanden habe, bildet Medwin.ch die Grundlage für > das Betäubunsmittelgesetz und nicht Refdata.ch - darum auch meine > Unverständnis darüber wie Sie einen Urheberrechtsschutz geltend machen > wollen. > > Für mich gilt es also zu klären welche Datenbank nun die Grundlage für das > Betäubungsmittelgesetz bildet. Bei dieser Datenbank muss sicherlich ein Mann > vom BAG vertreten sein. Diese Datenbank muss meiner Meinung nach so > umfassend wie nötig sein und allen Parteien für alle möglichen > Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Amtlich geforderte Rohdaten bilden ja > bekanntlich das Rückgrad von modernen Dienstleistungen. > > Es ist mir ein Anliegen an dieser Stelle zu kommunizieren, dass der EAN-Code > ein offener Standard ist. > > Ich weiss nicht ob Sie mit mir in der Meinung einhergehen, dass die Zukunft > des Gesundheitswesens auf offenen Standards steht mit vielen sich > konkurrenzierenden Dienstleistern. > > Für mich bildet die Schweizerische Demokratie die Grundlage für echte > Wahlfreiheiten des Konsumenten. Die Planwirtschaft bietet für mich nur > "Schein-Wahlfreiheiten". > > Mit sonntäglichem Gruss aus Zürich > Zeno Davatz > > Bangerter Christoph writes: > > > Sehr geehrter Herr Davatz: > > > > Besten Dank für Ihr gestriges mail. Ich glaube, ich muss hier etwas weiter ausholen, was die Stiftung Refdata betrifft. In diese Stiftung wurde 2001 die Dienstleistung der ehemaligen Sanphar übergeführt. In ihr sind wichtige Organisationen der Leistungserbringer ( so die FMH, der SAV, der SDV und H-plus), der Industrie (Interpharma, VIPS, ASSGP, Grip und Fasmed) und der Versicherer (santesuisse und MTK) und last but not least EAN (Schweiz) mit je einem Stiftungsrat vertreten. Die Stiftung arbeitet eng mit den Verbandsstrukturen zusammen. > > Neu wird es voraussichtlich eine Vertretung des BAG haben, damit auch der Bund in dieser wichtigen Organisation vertreten ist. > > > > Die Stiftung hat als Zweck, die Informatikprozesse im Gesundheitswesen und die daraus resultierenden Datenaustauschprozesse (klinische Datenströme, logistische Datenströme und das ganze claims processing) durch einheitliche Referenzierung der Produkte (Pharma- und Nonpharma-Produkte), bzw. der Partner (Personen und Institutionen) zu erleichtern und zu unterstützen. Ich verweise hier auf das Portal www.refdata.ch auf dem Sie weitere Informationen finden. > > > > Die Stiftung Refdata betreibt selber keine operationelle Aktivität im Sinne der Refernzierung und ist als Stiftung u.a. auch zu kommerzieller Neutralität verpflichtet. Dies ist ein wichtiger Grund, weshalb die Stiftung Refdata Wert auf eine minutiöse Abrenzung ihrer eigenen Aktivität von der beispielsweise der e-mediat (als outsourcing Partnerin der Stiftung Refdata) legt. Der Stiftungsrat Refdata fungiert für diesen outsourcing Teil als Aufsichtsorgan über die Aktivität der e-mediat, die sich ihrerseits zu einer NonProfit Tätigkeit für die Refdata Stiftung verpflichet. Dies wird jährlich von einer renommierten Revisionsgesellschaft überprüft. > > > > Meines Wissens hat die Stiftung Refdata keine Funktionen i S des Betäubungsmittelgesetz, wie Sie dies in Ihrem mail andeuten, sondern hat sich im Sinne der Stiftung, im Sinne des service public und in Absprache mit Herrn Medioni von Swissmedic bereit erklärt, die für den Gross- und Detailhandel wichtige Abgabeberechtigung von Aerzten für Betäubungsmittel zu publizieren, nachdem dies historisch (dh. bereits zu Zeiten der Sanphar) über www.medwin.ch erfolgt ist. Diese Tatsache, wie auch der Umstand, dass bis zur Schaffung des eigenen Portals der Stiftung Refdata dies wie bis anhin auf der seit 2001 von e-mediat betriebenen Datenbank www.medwin.ch publiziert wurde, erklärt sicher hinreichend, weshalb sich - mindestens im Moment - die Informationen von medwin und refdata nur unwesentlich unterscheiden. Es ist mir als Geschäftsführer von e-mediat ein Anliegen, dass die Aktivität, die e-mediat in eigener Sache betreibt, inhaltlich und kommunikationsmässig klar von der Refdata Ak > tivität getrennt wird. Der Umstand, dass die Information auch weiterhin unter Medwin abgerufen werden kann, erklärt sich mit dem Wunsch der Branche, wie er uns vielfach mitgeteilt wurde. > > > > Ich hoffe, damit erschöpfend auf Ihre Fragen eingegangen zu sein. > > > > Beste Grüsse > > > > Christoph Bangerter > > > > e-mediat AG > > Dr. med. Christoph Bangerter * Leiter e-mediat > > Grubenstrasse 11 * CH-3322 Schönbühl > > Telefon +41 (0)58 851 26 30 * Fax +41 (0)58 851 27 00 > > mailto:bangerter@e-mediat.net * www.e-mediat.net > > > > ******************************************************************************* ********** > > This email and any files transmitted with it are confidential > > and intended solely for the use of the individual or entity to whom they > > are addressed. If you have received this email in error please notify the system manager. > > > > ________________________________ > > > > Von: Zeno R.R. Davatz [mailto:zdavatz@ywesee.com] > > Gesendet: Fr 08.04.2005 17:21 > > An: Bangerter Christoph > > Cc: Laurent Medioni; Andreas Balsiger; Christian Hay; claude.houriet@suisse.org; Ditmar Lubini; Hannes Wyss > > Betreff: Re: http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_121_1/a3.html > > > > > > > > Sehr geehrter Herr Bangerter > > > > Besten Dank für Ihr Mail. > > > > Ich nehme wie folgt Stellung: > > > > On Fri, 8 Apr 2005 16:45:25 +0200 > > "Bangerter Christoph" wrote: > >> Medwin ist eine eingetragene Marke der Firma e-mediat, wie Sie dem > >> Schutzregister des Eidg. Instituts für Geistiges Eigentum entnehmen können. > > Dagegen habe ich nicht einzuwenden. > > > >> Für die Zeit zwischen 2001 und 2004 wurde diese Marke der Refdata Stiftung zur > >> Benutzung zur Verfügung gestellt. > > Ok, das wusste ich nicht, besten Dank für die Info. > > > >> Seit 2004 verfügt die Refdata Stiftung über ein eigenes Portal www.refdata.ch > >>, in dem alle durch die Stiftung bewirtschafteten Daten publiziert werden. > >> Zusätzlich werden dort in Absprache mit Swissmedic/Herrn Medioni einerseits > >> und dem Stiftungsrat Refdata andererseits auch die notwendigerweise öffentlich > >> zu publizierenden Informationen bezüglich Bewilligung zur > >> Betäubungsmittelabgabe (soweit die Aerzteschaft betreffend) publiziert. Dies > >> dient vor allem der Referenz des Gross- und Detailhandels für Medikamente in > >> der Schweiz. > > Besten Dank auch für diese Information. > > > > Für mich ist das nicht der Kern der Sache. Der Kern der Sache liegt meiner > > Meinung nach in der Kommunikation auf Medwin.ch. Dort schreiben sie einerseits, > > dass Medwin die Grundlage für das Betäubungsmittelgesetz bildet und > > andererseits, dass der "Missbrauch urherberrechtlich eingeklagt" wird. > > > > Können Sie mir genauer schildern was Sie unter "Missbrauch" von Medwin-Daten > > verstehen? Es sind doch genau die gleichen Daten wie auf Refdata.ch. Und wieso > > steht auf der Refdata-Seite nirgens ein Bezug zum Betäubungsmittelgesetz? Und > > wieso stellt Refdata keine Daten zur Verfügung, Medwin aber schon (Download)? > > > > Ich gehe davon aus, dass diese Daten nicht missbraucht werden können sondern > > dass der EAN-Code vielmehr die Basis vom Schweizerischen Gesundheistwesen bilden > > wird/schon bildet. Ich weiss nicht was Sie an den Daten urheberrechtlich > > schützen wollen (ich spreche von den Daten nicht von der Marke oder vom Logo > > oder vom restlichen Inhalt von Medwin.ch). > > > > Falls Refdata die Grundlage für das Betäubungsmittelgesetz bildet, sollte das > > m.M. auf refdata.ch klar und deutlich kommuniziert werden. > > > > Ich verstehe auch nicht wieso zwei Plattformen mit sehr ähnlichen Informationen > > betrieben werden und bei der einen das "Urheberrecht" ganz besonders > > hervorgehoben wird und auf der anderen der Service Public. > > > > Und wieso verweist Refdata.ch immer nur auf Medwin.ch? Beabsichtigen Sie in > > Kürze Medwin.ch kostenpflichtig zu machen? > > > > So wie ich das sehe muss/soll/wird in dem Fall Refdata.ch die eindeutige > > Datenbank gemäss/für das Betäubungsmittelgesetz werden? > > > > Besten Dank für Ihre Erläuterungen zu den zwei "Schrebergärten". > > > > Mit freundlichen Grüssen aus Züri > > Zeno Davatz > > > >> -----Ursprüngliche Nachricht----- > >> Von: Zeno R.R. Davatz [mailto:zdavatz@ywesee.com] > >> Gesendet: Dienstag, 29. März 2005 11:12 > >> An: Bangerter Christoph > >> Cc: Laurent Medioni; Andreas Balsiger; Krattinger Nicolas > >> Betreff: http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_121_1/a3.html > >> > >> Sehr geehrter Herr Bangerter > >> > >> Ich habe Ihre Angaben von Herr Krattinger (über Herr Medioni) erhalten und > > wende > >> mich in folgender Angelegenheit an Sie: > >> > >> Es geht um folgenden Artikel: > >> http://www.admin.ch/ch/d/sr/812_121_1/a3.html > >> > >> Die E-mediat AG verwaltet obige Daten basierend auf dem > > Betaeubungsmittelgesetz: > >> http://www.medwin.ch/content/index.htm > >> > >> Weiter macht die E-mediat AG einen Urheberrechtsschutz auf diese Daten > > geltend: > >> > >> http://www.medwin.ch/content/page-11.asp?ConType=3D1&Lev=3D1&PortalId=3D= > >> 32&RecordId=3D9=20 > >> > >> Dies ist meiner Meinung nach aus zwei Gruenden nicht erlaubt. > >> 1. Es handelt sich hier um Daten die amtlich gefordert sind. Amtlich > >> geforderte Verzeichnisse kann man nicht urheberrechtlich schuetzen. > >> > >> 2. Um Ueberhaupt ein Urheberrecht geltend zu machen muss die > >> Leistung einen schoepferischen Werkcharakter haben. Ich weiss beim besten > > Willen > >> nicht wo der schoepferische Werkcharakter ist bei einem EAN-Code oder einer > > PLZ > >> oder einer Telefonnummer oder einem Strassenamen. > >> > >> Meiner Meinung nach muss dieser Urheberrechtsvermerk entfernt werden. > >> > >> Besten Dank fuer Ihre Rueckmeldung. > >> > >> -- > >> Mit freundlichen Grüssen / best regards > >> > >> Zeno Davatz > >> Verkauf & Akquisition > >> > >> +41 43 540 05 50 > >> > >> www.ywesee.com > intellectual capital connected > www.oddb.org > >> > >> pub 1024D/D77B920F 2003-06-24 > >> Schl.-Fingerabdruck = 0182 6A3A 541E C198 032B 4A92 0840 EBA0 D77B 920F > >> > >> > > > > > > -- > > Mit freundlichen Grüssen / best regards > > > > Zeno Davatz > > Verkauf & Akquisition > > > > +41 43 540 05 50 > > > > www.ywesee.com > intellectual capital connected > www.oddb.org > > > > pub 1024D/D77B920F 2003-06-24 > > Schl.-Fingerabdruck = 0182 6A3A 541E C198 032B 4A92 0840 EBA0 D77B 920F > > > > > > > > > -- Mit freundlichen Grüssen / best regards Zeno Davatz Verkauf & Akquisition +41 43 540 05 50 www.ywesee.com > intellectual capital connected > www.oddb.org pub 1024D/D77B920F 2003-06-24 Schl.-Fingerabdruck = 0182 6A3A 541E C198 032B 4A92 0840 EBA0 D77B 920F