Return-Path: Mailing-List: contact todo-help@oddb.org; run by ezmlm Delivered-To: mailing list todo@oddb.org Received: (qmail 27006 invoked by uid 210); 4 May 06 15:54:11 +00 Received: from 61.7.1.149 by mail.ywesee.com (envelope-from , uid 1) with qmail-scanner-1.25st (clamdscan: 0.88.1/1438. spamassassin: 3.0.4. perlscan: 1.25st. Clear:RC:1(61.7.1.149):. Processed in 0.184905 secs); 04 May 06 13:54:11 -0000 Received: from unknown (HELO ?172.30.9.199?) (zdavatz@ywesee.com@61.7.1.149) by mail.ywesee.com with ESMTPA; 4 May 06 15:54:11 +00 Mime-Version: 1.0 (Apple Message framework v749.3) In-Reply-To: References: Content-Type: text/plain; charsetISO-8859-1; delspyes; formatflowed Message-Id: <0C66ä9B-46A5-4B8D-AE95-73A86D2ED8C9@ywesee.com> Content-Transfer-Encoding: quoted-printable From: Zeno R.R. Davatz Subject: Re: Loratadin Generika in der ODDB Datenbank task: /oddb.org Date: Thu, 4 May 06 15:56:37 +00 To: "Zeno R.R. Davatz" X-Mailer: Apple Mail (2.749.3) Sehr geehrter Herr Dreger Wie Sie richtig feststellen, kann aus der Publikation des Zulassungsentscheids für ein Generikum, dessen Wirkstoff im Zeitpunkt der Generikumszulassung noch Patentgeschützt sein sollte, sicher nicht auf eine Patentverletzung geschlossen werden. Dies ändert sich auch dann nicht, wenn diese gesetzlich vorgesehene (Art. 67 Abs. 1 HMG) Publikation durch Dritte übernommen und ihrerseits unverändert weiter verbreitet wird. Ich sehe deshalb auch keinen Anlass zu prüfen, wie diese Weiterverbreitung unterbunden werden kann, zumal die Weiterverbreitung, d. h. die Bekanntmachung eines Zulassungsentscheids über den Kreis der Adressatinnen und Adressaten des Swissmedic Journals hinaus, dem Zweck des Gesetzes durchaus entspricht. Im Gegensatz zu Ihnen gehe ich zudem davon aus, dass auch die Zulassungsinhaberin des Generikums, welche die Fach- und Patienteninformationen des zugelassenen Präparats in Erfüllung ihrer gesetzliche Pflicht (Art. 16a Abs. 1 Arzneimittelverordnung) publiziert, sich keiner Patentrechtsverletzung schuldig macht, ist doch diese gesetzlich vorgeschriebene Publikation meiner Meinung nach nicht als Bewerbung des Präparats zu betrachten. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang zudem, dass von der Publikation der Fach- und Patienteninformationen nicht auf die Erhältlichkeit des Präparats am Markt, d. h. dessen Lieferbarkeit, geschlossen werden kann, kommt es doch nicht selten vor, dass zugelassene Präparate während einer gewissen Zeit nicht vertrieben werden. Wie bereits telefonisch erwähnt haben wir trotzdem die Daten von "Loratadin Sandoz" bis und mit dem 11.6.06 deaktiviert. Mit freundlichen Grüssen Zeno Davatz +41 43 540 05 50 Am 01.05.06 um 15:43 schrieb Dreger, Christian: > Sehr geehrter Herr Davatz, > > > Die Essex Chemie AG vertreibt das Präparat Claritine mit dem > Wirkstoff Loratadin in verschiedenen Applikationsformen und > Dosierungen. Der Patentschutz für Loratadin läuft am 11. Juni 06 > aus. > > > Unser europäisches Legal Department musste leider feststellen, dass > auf www.oddb.org das Generikum Loratadin Sandoz trotz bestehenden > Patentschutzes als Präparat aufgeführt ist. Dadurch wird die > Lieferbarkeit des Präparates suggeriert. Wir fordern Sie daher > ausdrücklich auf, umgehend Loratadin Sandoz aus Ihrer Datenbank zu > streichen und sicherzustellen, dass bis zum 11. Juni 06 weder > Loratadin Sandoz noch irgendein anderes Loratadin-Generikum in > Ihrer Datenbank aufgeführt werden. > > > Auch der Geschäftsführer von Sandoz (Schweiz) AG, Herrn S. Prebil, > wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die > sofortigeStreichung von Loratadin Sandoz zu verlangen. Wir werden > Ihnen dafür als Frist einen Arbeitstag und 24 Stunden zur Verfügung > stellen, mit Feiertag in manchen Kantonen am 1. Mai 06 ist dies > Mittwoch Morgen, 3. Mai 06. > > > Wir weisen Sie ausdrücklich auf den nach wie vor bestehenden > Patentschutz und das sich daraus ergebenden exklusive Recht unserer > Firma, dieses Präparat während der Schutzdauer zu vertreiben, hin. > Rechtlich dürfen Sie weder direkt noch indirekt den Vertrieb von > Generika vor Ablauf der Patentzeit fördern, den vollständigen > Gesetzestext kennen Sie. > > > Wir ersuchen Sie, die verlangte Streichung von Loratadin Sandoz auf > www.oddb.org zu veranlassen bis 2. Mai 06 sowie uns zu > versichern, schriftlich, dass Sie bis zum 11. Juni 06 keinerlei > Loratadin - Generika aufnehmen werden. Ebenso sind alle Nutzer der > ODDB Datenbank, insbesondere santE9suisse, entsprechend zu > informieren, um den entstandenen Schaden zu limitieren, wozu Sie > rechtlich aufgrund Ihres Verhaltens bis heute verpflichtet sind. > > > Mit freundlichen Grüssen > > > Dr. Christian Dreger > > > General Manager > > Schering-Plough / ESSEX Chemie AG, Luzern > > > cc: Henrik Edstam, Legal Director, EUCAN Region, ESSEX > Chemie AG, Luzern > > Dr Daniel Huber, Market Access & Regulatory Affairs > Manager > > Dr Wolfgang Russ, Medical Director > > > > ********************************************************************* > This message and any attachments are solely for the intended > recipient. If you are not the intended recipient, disclosure, > copying, use or distribution of the information included in this > message is prohibited -- Please immediately and permanently delete.