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Mapping von MigGel-Produkten auf die MiGel Positionsnummern

Parlamentarische Kommissionen

13.9.2019, Pa.Iv. 16.419

Motion im Parlament

20.9.2018, MiGeL-Produkte. Inrechnungstellung durch Erbringer von Pflegeleistungen. Die Motion 18.3710 und der Tweet dazu.

Email vom BAG-Juristen

16.12.2011, Telefongespräch mit lic.iur., Rechtsanwalt Christoph Christoph Streuli, der uns darauf aufmerksam macht, dass das BAG in seiner MiGel Liste auf jegliche Markenbezeichnung verzichtet. Wir weisen Herr Herr Streuli darauf hin, dass alle Krankenkassen der Schweiz nur mit Markenbezeichnungen abrechnen. Wo bleibt also die Transparenz für den Konsumenten? Zur Zeit besteht in der Schweiz von staatlicher Seite her _keine_ abschliessende MiGel-Liste. Auch alle Schweizer Krankenkassen verwenden keine staatlich überprüfte MiGel-Liste zur Abrechnung der Mittel- und Gegenstände gegenüber dem Konsumenten. Dies bildet die Basis für Fehler, falsche Rechnungen und Missbrauch im CH-Gesundheitswesen. Dieser Missstand in der Schweiz muss dringendst behoben. Das BAG kann sich nicht im Ernst gegen eine solche Transparenz wenden.

Das BAG will immer noch keine Auskunft geben und hängt das Telefon auf

4.2.2011, 11.48 Uhr. Gespräch mit Frau Friedrich. Ich habe gefragt, wie die Kommission für die MiGel-Liste heisst. Diese lautet offenbar "Eidgenössische Kommission für Mittel und Gegenstände". Frau Friedrich hat mir bestätigt, dass sich in dieser Sache noch nichts getan hat. Darauf hat Sie mir das Wort abgeklemmt und das Telefon aufgelegt im Sinne von "Keine weiteren Fragen bitte".

Doppelte MiGel-Codes pro Pharmacode

6.8.2010, 14.37 Uhr. Gespräch mit Frau Friedrich beim BAG. Im Schweizerischen Krankenkassen-Markt herrscht ein Durcheinander mit dem MiGel-Codes und Pharmacode-Zuweisungen. Es ist offenbar so, dass bei mehreren Krankenkassen ein Pharmamcode mehrere Migel-Codes haben kann. Das dürfte eigentlich nicht sein. Es scheint also, dass bei der CH-Migel-Liste die gleichen Zustände herrschen wie einmal bei der SL (Spezialitätenliste) geherrscht haben. Dem kann man Abhilfe verschaffen in dem das BAG eine abschliessende MiGel-Liste publiziert. Zur Zeit publiziert das BAG nur die Positionsnummern ohne abschliessende Zuweisung von EAN-oder Pharmacode. Frau Fiedrich meinte, dass das BAG keine Ressourcen hat zur Zeit. Beim BAG beschäftigen sich zur Zeit zwei Personen mit der MiGel: Frau Kruse-Lerf und Frau Monika Friedrich (031'322'91'65). Frau Maya Züllig (031'323'56'26) ist die Chefin (auch zuständig für die Analysenliste). Meiner Meinung nach ist das nicht zu wenig um eine abschliessende MiGel-Liste zu publizieren. Für die Analysenliste und für die Spezialitätenliste arbeiten nicht mehr Personen. Herr Christian Riedo hat das Analysenlisten XLS erstellt. Offenbar kam das XLS der Anaylsenliste nur durch eine Revision zu Stande. Frau Friedrich konnte oder wollte mir den Namen der Firma, welche die Revision der Analysenliste gemacht hat, nicht nennen. Ich habe Ihr dann vorgeschlagen, dass Sie doch die gleiche Firma zur Revision der MiGel-Liste nehmen soll. Sie beantwortete mir diese Frage mit "Ich werde einen Antrag stellen". 6.8.2010, 14.58 Uhr.

Es braucht eine abschliessende Liste

Der Konsument kommt im CH-Gesundheitswesen bei den Mittel- und Gegenständen an letzter Stelle. Er hat praktisch keine Chance zu überprüfen ob z.B. die "Handgelenk-Stabilisierungsbandage mit Finger- und Daumenteil" welche gemäss BAG mit max. CHF 108 vergütet wird auch wirklich so abgerechnet wurde oder nicht. Woher weiss der Konsument ob die Krankenkasse dem Konsumenten die teuerste oder die günstigste Bandage auf die Rechnung gestellt hat und dabei die Differenz einfach selber in den Sack gesteckt hat oder nicht.

Am anderen Tag habe ich eine Arztrechnung für Laborpositionen erhalten, wobei auf der Krankenkassen-Rechnung nur das Total stand. Nach langem hin und her habe ich dann vom Labor eine detaillierte Rechnung erhalten.

Bei den Mittel und Gegenständen sollte der Konsument seine Arzt oder Physiotherapeuten-Rechnung genau gleich überprüfen können wie er seine Telefon-Rechnung überprüfen kann.

Es braucht keine abschliessende MiGel Liste

Es ist so, dass die Krankenkasse Rechnungen ohne MiGel-Code zurückweisen sollten. D.h. den MiGel-Positions-Code kann man bereits als Excel beziehen.

Es würde mich also noch interessieren, welche ausschlaggebenden Produkte letztendlich so wichtig sind für die Krankenkasse. Produkte, die bei uns offenbar nicht vorhanden sind.

Bei den MiGel Positionen spielt das Produkt ja keine Rolle, da die KK eine Rechnung ohne MiGel Position einfach zurückweisen kann. Wenn die MiGel Position vorhanden ist, dann kann einfach diese Position genommen werden und auf den Höchstbetrag überprüft werden.

Somit machen diesen fehlenden Daten keinen Unterschied für die KK.

Wo der Arzt einkauft ist es in der Sache vom Arzt und dort sollte dann auch der Wettbewerb spielen. Ich weiss von Migel.ch dass die z.B. Pysiotherapeuten von den MiGel Herstellern regelrecht mit Produkte-Listen und den Preisen zugedeckt werden. Die Liste vom Hartmann ist eine solche Liste. Attach:hartmann.xls

Die Analysenliste ist abschliessend und als XLS vorhanden. Die MiGel ist in keiner Art und Weise abschliessend und auch nicht als Excel vorhanden auf der BAG Seite.

MiGel - Mittel und Gegenstandsliste der Schweiz

Mittel und Gegenstandsliste vom BAG. ywesee fordert vom BAG, dass die Mittel- und Gegenstandsliste in Form eines Excel-Files (maschinenlesbares Format) publiziert wird. Wir sind mit dieser Forderung im Frühjahr 2004 erstmals an das BAG herangetreten. Bis im September 2005 hat sich offenbar nichts verändert. Gemäss Frau Gerber wird die MiGel auf einer Filemaker Datenbank verwaltet.

Die MiGel kann nun auch über ODDB.org abgefragt werden.

News in diesem Zusammenhang

http://m.blick.ch/news/regional/so-brav-zahlte-die-krankenkasse-159403

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